Regeln festlegen
Die Signalisation bestimmt, wer parkieren darf, welche Parkdauer gilt und ob eine Parkscheibe oder eine Besucherbewilligung erforderlich ist.

Besucherparkplätze kontrollieren, Dauerparkierende dokumentieren und je nach Situation verwarnen oder eine Entschädigungsforderung erstellen.
Besucherparkplätze sollen für Gäste, Kundinnen und Kunden sowie berechtigte Personen verfügbar bleiben. Werden sie von Dauerparkierenden oder unberechtigten Fahrzeugen belegt, finden Besucher keinen freien Platz und die Verantwortlichen müssen wiederholt Beschwerden bearbeiten.
Security Parking bietet Eigentümern, Immobilienverwaltungen, Unternehmen und anderen Berechtigten eine einfache Schweizer Lösung, um private Parkplätze ohne Schranke oder feste technische Anlage zu kontrollieren.
Die Signalisation bestimmt, wer parkieren darf, welche Parkdauer gilt und ob eine Parkscheibe oder eine Besucherbewilligung erforderlich ist.
Eine berechtigte Person erfasst das Fahrzeug vor Ort. Kontrollschild, Datum, Uhrzeit, Standort und bis zu vier Fotos können im Dossier dokumentiert werden.
Je nach Situation kann zuerst eine Verwarnung angebracht oder direkt eine dokumentierte Entschädigungsforderung erstellt werden.
Mit einem Konto können Fälle, Zahlungen, Einwände und Annullierungen zentral nachverfolgt werden.
Höchstparkdauer, Parkscheibe, temporäre Besucherbewilligung oder eine Liste zugelassener Kontrollschilder: Die Organisation richtet sich nach dem Standort und seiner Signalisation. Security Parking dokumentiert festgestellte Verstösse gemäss den vom Berechtigten definierten Regeln.
Bei neuen Regeln, eingespielten Gewohnheiten oder einem bekannten Fahrzeug kann eine erste Verwarnung angemessen sein. Bei wiederholten Verstössen, klarer Signalisation oder einer erheblichen Beeinträchtigung kann eine dokumentierte Entschädigungsforderung vorzuziehen sein. Die Entscheidung bleibt beim Berechtigten.
Besucherparkplätze können je nach Standort mit einer Höchstparkdauer, einer Parkscheibe, einer Besucherkarte, einem Zeitfenster oder einer vorgängig erteilten Bewilligung organisiert werden. Entscheidend ist, dass die Regeln verständlich signalisiert und in der Praxis einheitlich angewendet werden.
Die Kontrolle kann durch die berechtigte Person selbst, eine Immobilienverwaltung, den Hauswart, Mitarbeitende oder ausdrücklich beauftragte Dritte erfolgen. Die Zuständigkeit und das Recht zur Nutzung oder Verwaltung der Parkplätze müssen nachvollziehbar sein.
Werden Besucherparkplätze wiederholt von nicht berechtigten Fahrzeugen oder als Dauerparkplatz benutzt, sollte jeder Fall vor Ort dokumentiert werden. Je nach Vorgeschichte, Signalisation und konkreter Beeinträchtigung kann zuerst eine Verwarnung oder eine dokumentierte Entschädigungsforderung gewählt werden.
Die Lösung eignet sich unter anderem für Besucherparkplätze von Stockwerkeigentümergemeinschaften, Immobilienverwaltungen, Wohnliegenschaften, Unternehmen, Arztpraxen, Geschäften, Sportanlagen und Gewerbearealen. Sie kann für einen einzelnen Privatparkplatz ebenso eingesetzt werden wie für mehrere Standorte und Benutzer.
Die Basislösung von Security Parking ist kostenlos und erfordert kein Abonnement. Ein gelegentlicher Fall kann auch ohne registriertes Konto erfasst werden. Für die regelmässige Kontrolle mehrerer Besucherparkplätze empfiehlt sich ein Konto mit identifizierten Benutzern.
Legen Sie die zulässige Nutzung durch eine klare Signalisation fest. Eine berechtigte Person kann einen Verstoss anschliessend mit Security Parking vor Ort dokumentieren und je nach Situation eine Verwarnung oder eine Entschädigungsforderung erstellen.
Für die Dokumentation eines Parkfalls und die Prüfung einer zivilrechtlichen Entschädigungsforderung ist nicht zwingend ein richterliches Verbot erforderlich. Ein richterliches Verbot eröffnet einen zusätzlichen, rechtlich getrennten Weg.
Ja. Security Parking ermöglicht eine Verwarnung ohne Entschädigungsbetrag. Dies kann insbesondere bei einem ersten Verstoss oder nach einer Änderung der Parkplatzregeln sinnvoll sein.
Massgebend sind die am Standort klar kommunizierten Regeln, beispielsweise eine Höchstparkdauer, ein Zeitfenster oder die Pflicht zur Verwendung einer Parkscheibe oder Besucherbewilligung.
Dokumentieren Sie die wiederholten Nutzungen und prüfen Sie Signalisation und Berechtigung. Je nach Situation kann eine Verwarnung genügen oder eine Entschädigungsforderung angezeigt sein.
Die von der Gemeinschaft ermächtigte Person oder Organisation, zum Beispiel die Verwaltung, der Hauswart, ein Stockwerkeigentümer oder ein beauftragter Dienstleister.